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Gartenzählertausch gemäß Maß- und Eichgesetz

Wir möchten Sie auf die gesetzlich erforderliche Eichpflicht von ihrem Gartenzähler hinweisen.  Sofern Sie einen Subzähler (Gartenwasser etc.) installiert haben, der bei Verrechnung der Kanalgebühr in Abzug gebracht werden soll, sind Sie laut Maß- und Eichgesetz (Eichintervall 5 Jahre) für den rechtzeitigen Austausch des Subzählers verantwortlich. Wir sind daher gezwungen, nicht geeichte Subzähler nicht in Abzug zu bringen.